Mindestlohn und Arbeitsrecht
FUNK.TENFELDE.
Mindestlohn und Arbeitsrecht – wir unterstützen Sie
Mit der Einführung des Mindestlohns 2015 ist dieser im Arbeitsrecht ein regelmäßiges Thema. Der Gesetzgeber sieht vor, dass – bis auf wenige Ausnahmen – jeder Arbeitnehmer in Deutschland einen Anspruch auf eine Zahlung in einer Mindesthöhe hat. Ab dem ersten Januar 2025 liegt der Mindestlohn bei 12,82 Euro pro Stunde.
Wieso ist der Mindestlohn im Arbeitsrecht dennoch ein Thema, wenn es eigentlich klare Regelungen gibt? Zunächst sind mit dem Mindestlohn zahlreiche rechtliche Anforderungen verbunden, die beachtet werden müssen. Diese können es mitunter schwer machen, den Überblick zu behalten. Wir von FUNK-TENFELDE bieten eine fundierte Rechtsberatung zum Mindestlohn und helfen dabei, Verständnis und Klarheit zu schaffen!
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Die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns ist durch das Arbeitsrecht für Arbeitgeber verpflichtend. Grundlage bildet das Mindestlohngesetz (MiLoG), das klare Vorschriften zu Höhe, Anpassungen und Sonderregelungen enthält. Die Pflichten des Arbeitgebers hinsichtlich des Mindestlohns enden aber nicht nur bei der korrekten Lohnauszahlung. Besondere Herausforderungen ergeben sich bei der Berechnung von Zuschlägen und Sonderleistungen, der korrekten Dokumentation der Arbeitszeiten sowie der Differenzierung zwischen Minijobs, Teilzeit- und Vollzeitbeschäftigungen.
In diesem Zusammenhang kann es auch zu einem Änderungsvertrag wegen des Mindestlohns kommen. Im Bereich des Arbeitsrechts betrifft dies insbesondere Vereinbarungen zur Vergütung, die unterhalb des aktuellen Mindestlohns liegen oder wenn sich die gesetzlichen Vorgaben ändern. Es ist sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber sinnvoll, Änderungen schriftlich festzuhalten, um bei Rechtsstreitigkeiten umfassend abgesichert zu sein. Wollen Sie Ihren Änderungs- oder Arbeitsvertrag prüfen lassen, sind wir in Osnabrück Ihr Ansprechpartner!
Arbeitsrecht, Mindestlohn und die Pflichten des Arbeitgebers
Arbeitgeber sind nicht nur zur Zahlung des Mindestlohns verpflichtet, sondern auch zur lückenlosen Dokumentation der Arbeitszeiten, um Gesetzeskonformität nachzuweisen. Folgende Maßnahmen sind essenziell:
- Prüfung bestehender Arbeitsverträge: Ein Änderungsvertrag zum Mindestlohn ist notwendig, wenn alte Vertragsregelungen nicht mehr rechtskonform sind.
- Saubere Lohnabrechnung: Die Lohnzahlungspflicht des Arbeitgebers erstreckt sich auf alle Bestandteile der Vergütung, einschließlich Zuschläge und Sonderzahlungen.
- Einhaltung der Arbeitszeitregelungen: Arbeitszeiten müssen genau dokumentiert werden, insbesondere bei geringfügig Beschäftigten oder in Branchen mit hohen Mindestlohnerhöhungen.
Bei Unsicherheiten lohnt sich eine Rechtsberatung zum Mindestlohn durch unsere Anwälte für Arbeitsrecht in Osnabrück. Mit uns an Ihrer Seite können Sie Bußgelder und rechtliche Auseinandersetzungen mit dem Arbeitsrecht hinsichtlich des Mindestlohns vermeiden.


Wann ein Anwalt für Arbeitsrecht Ihnen im Bereich des Mindestlohns helfen kann
Die Gesetzgebung rund um den Mindestlohn ist vielschichtig und oft komplex. In unserer Anwaltskanzlei in Osnabrück helfen wir sowohl Arbeitgebern als auch Arbeitnehmern, den Mindestlohn ordnungsgemäß in das Arbeitsverhältnis zu integrieren.
Typische Fälle, in denen eine juristische Beratung sinnvoll ist, sind unter anderem die Nichtzahlung oder fehlerhafte Berechnung des Mindestlohns, bei der Arbeitnehmer Ansprüche geltend machen können, wenn sie feststellen, dass der Mindestlohn nicht korrekt gezahlt wurde. Ebenso relevant ist die Prüfung durch den Zoll, der regelmäßig die Einhaltung der gesetzlichen Mindestlohnregelungen kontrolliert.
Bei Unklarheiten oder drohenden Strafen bzw. Bußgeldern kann anwaltliche Unterstützung ratsam sein. Auch die Gestaltung rechtssicherer Verträge ist ein entscheidender Punkt. Arbeitgeber sollten ihre Verträge stets gegenprüfen lassen, um zu gewährleisten, dass der Mindestlohn wie vom Arbeitsrecht vorgesehen gezahlt wird.
Mindestlohn und Lohnzahlungspflicht Arbeitgeber: Ihre Möglichkeiten
Ob Arbeitgeber oder Arbeitnehmer – eine professionelle Rechtsberatung im Arbeitsrecht kann helfen, Missverständnisse und Konflikte rund um den Mindestlohn zu vermeiden. Bei FUNK.TENFELDE bieten wir Ihnen eine kompetente Beratung und Vertretung in rechtlichen Streitigkeiten und Auseinandersetzungen. Wir kümmern uns um:
- Prüfung und Anpassung von Arbeitsverträgen
- Wenn es um das Arbeitsrecht und den Mindestlohn geht, ist ein guter Vertrag die Grundlage für Rechtssicherheit. Wir erstellen und überprüfen für Sie Ihre Verträge.
- Unterstützung bei Auseinandersetzungen über den Mindestlohn
- Kommt es zu rechtlichen Streitigkeiten, vertreten wir Sie vor Gericht und bemühen uns ebenfalls um außergerichtliche Lösungen.
- Begleitung bei Betriebsprüfungen und Zollkontrollen
- Damit die Regelungen zum Mindestlohn durch das Arbeitsrecht gewahrt werden, kommt es zu regelmäßigen Prüfungen. Wir helfen Ihnen, Ihre Dokumente für diese sorgsam aufzubereiten.
Die richtige Beratung sorgt für Rechtssicherheit und Transparenz, damit alle Beteiligten ihren Pflichten nachkommen und finanzielle Risiken minimieren.


In Fällen rund um den Mindestlohn sind wir Ihre Anwälte für Arbeitsrecht
Für die korrekte Handhabung des Mindestlohns helfen wir als Anwälte für Arbeitsrecht, Verträge rechtssicher zu gestalten und sowohl die Interessen des Arbeitgebers als auch des Arbeitnehmers zu wahren. Mit unserer Expertise in diversen Rechtsgebieten sind Sie kompetent abgesichert und professionell beraten.
Falls Sie Hilfe benötigen, können Sie uns jederzeit über E-Mail oder telefonisch erreichen, uns Ihren Sachverhalt schildern und wir setzen uns mit Ihnen in Kontakt. Machen Sie mit uns gemeinsam Ihr Recht geltend!
Weitere Rechtsgebiete
Baurecht
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Erbrecht
Gewerblicher Rechtsschutz
FAQ – Mindestlohn und Arbeitsrecht
Arbeitnehmer haben das Recht, die Differenz zum Mindestlohn einzufordern. Falls der Arbeitgeber nicht zahlt, kann eine Klage vor dem Arbeitsgericht eingereicht werden. Zudem drohen dem Arbeitgeber Bußgelder und Sanktionen durch den Zoll.
Der gesetzliche Mindestlohn wird regelmäßig von einer Mindestlohnkommission überprüft und angepasst. Die Anpassungen orientieren sich an der wirtschaftlichen Entwicklung und den Tarifabschlüssen.
Ja, wenn ein bestehender Arbeitsvertrag eine Vergütung unterhalb des Mindestlohns vorsieht, muss lieber: sollte ein einvernehmlicher Änderungsvertrag zum Mindestlohn aufgesetzt werden, um die neuen gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen.