Abfindung bei Aufhebungsvertrag
FUNK.TENFELDE.
Abfindung bei Aufhebungsvertrag: so sichern Sie sich ab
Ein Aufhebungsvertrag kann eine elegante Lösung sein, um ein Arbeitsverhältnis einvernehmlich zu beenden. Doch oft ergeben sich hierbei viele Fragen: Haben Sie einen Anspruch auf eine Abfindung bei einem Aufhebungsvertrag? Welche Rechte stehen Ihnen zu? Und welche rechtlichen Grundlagen gibt es? Als Ihre kompetenten Anwälte im Bereich des Arbeitsrechts befassen wir uns in Osnabrück mit all diesen Fragen und klären Sie über Ihre Möglichkeiten auf.
Wir bieten Ihnen zusätzlich an, Ihren Aufhebungsvertrag durch uns prüfen zu lassen. Hier liegt unser Fokus auf dem Aushandeln von fairen Konditionen für Sie als unseren Mandanten. Wenn Sie also eine Beratung wegen eines Aufhebungsvertrages wünschen, sind Sie bei uns genau richtig.
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Bei einem Aufhebungsvertrag wegen einer Abfindung verhandeln
Ein Aufhebungsvertrag wird häufig genutzt, um das Arbeitsverhältnis zu beenden, ohne dass eine Kündigung ausgesprochen werden muss. Für viele Arbeitnehmer spielt ein möglicher Anspruch auf eine Abfindung bei einem Aufhebungsvertrag eine zentrale Rolle. Von der rechtlichen Seite ist es wichtig zu erwähnen, dass ein Anspruch auf Abfindung bei einem Aufhebungsvertrag nicht automatisch besteht.
Die rechtliche Grundlage für eine Abfindung ergibt sich meist aus individuellen Vereinbarungen oder Sozialplänen . Als Anwälte für Arbeitsrecht aus Osnabrück unterstützen wir Sie gern dabei, Ihre Rechte geltend zu machen und Abfindungsansprüche zu klären.
Abfindung verhandeln: Worauf kommt es an?
Ist die Frage nach der Abfindung geklärt, gilt es nun eine Summe zu bestimmen. Um eine möglichst hohe Abfindung bei einem Aufhebungsvertrag auszuhandeln, sollte der Fokus auf folgenden Aspekten liegen:
- Verhandlungsbasis schaffen: Die Höhe der Abfindung hängt oft von Ihrer Verhandlungsposition ab. Haben Sie lange im Unternehmen gearbeitet? Wie sieht die Marktlage aus?
- Rechtliche Unterstützung einholen: Als Anwälte für Arbeitsrecht können wir Ihnen helfen, die Bedingungen zu analysieren und Ihre Verhandlungsstrategie zu optimieren.
- Aufhebungsvertrag Beratung nutzen: Wir prüfen, ob Klauseln zu Ihrem Nachteil formuliert sind, und helfen, Änderungen vorzuschlagen.
Wer die Unterstützung durch einen Experten in Anspruch nimmt, erhöht die Chancen auf eine angemessene Abfindung erheblich. Unsere Anwaltskanzlei in Osnabrück ist Ihr Ansprechpartner für alle Anliegen rund um die Abfindung bei einem Aufhebungsvertrag. Mit unserer Expertise vertreten wir Sie zuverlässig.


Abwicklungsvertrag: Was ist der Unterschied?
Ein Abwicklungsvertrag wird häufig mit einem Aufhebungsvertrag verwechselt. Eine Unterscheidung gibt es dennoch. Zwar werden beide Verträge – der Aufhebungsvertrag und der Abwicklungsvertrag – einvernehmlich geschlossen, jedoch besitzt der Abwicklungsvertrag keine beendende Wirkung und dient dazu die Folgen einer Kündigung rechtlich zu regeln. Auch hierbei kann eine Abfindung ausgehandelt werden, insbesondere wenn Sie in den Verhandlungen Ihre Position klar darlegen.
Auch in solchen Fällen sind wir – wie im Falle der Abfindung bei einem Aufhebungsvertrag – für Sie da und vertreten Sie kompetent und professionell sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich.
Bei der Abfindung verhandeln – beim Aufhebungsvertrag wir sind Ihre rechtliche Unterstützung
Legt Ihnen Ihr Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag vor, können Sie immer verhandeln. Gerade im Bereich der Abfindung ist bei einem Aufhebungsvertrag einiges möglich. Als professionelle Anwälte unterstützen wir Sie mit unserer Expertise mit folgenden Leistungen:
- Prüfung des Aufhebungsvertrags:
- Wir erkennen problematische Klauseln und schlagen rechtlich einwandfreie Formulierungen vor.
- Sämtliche schriftliche Korrespondenzen werden von uns seriös gehandhabt und mit Ihnen kommuniziert.
- Verhandlung der Abfindung:
- Mit juristischer Expertise steigern Sie Ihre Verhandlungsposition erheblich.
- Wir gehen mit Ihnen im Vorfeld alle wichtigen Faktoren rund um die Abfindung bei einem Aufhebungsvertrag genauestens durch.
- Beratung zu Sozialplänen und Ansprüchen:
- Wir helfen Ihnen, die rechtlichen Grundlagen zu verstehen und optimal zu nutzen.


Ihre Ansprüche auf Abfindung bei einem Aufhebungsvertrag mit uns geltend machen
Viele Arbeitnehmer wissen oftmals nicht über all Ihre Rechte Bescheid. Bei uns von FUNK.TENFELDE erhalten Sie eine vollumfängliche Beratung, die Ihnen Sicherheit gibt und Sie über Chancen ausführlich aufklärt.
Kontaktieren Sie uns ganz einfach über Telefon oder auch per Mail, um Ihre Möglichkeiten zu klären und Ihre Rechte zu sichern. Am Ende gilt: Eine sorgfältige Vorbereitung und professionelle Unterstützung sind die Schlüssel, um das Beste aus Ihrem Aufhebungsvertrag herauszuholen.
Und sollten Sie neben der Klärung Ihrer Möglichkeiten) auf eine Abfindung bei einem Aufhebungsvertrag Hilfe in anderen Rechtsgebieten benötigen, sind wir auch in diesen Fällen gern für Sie da.
Weitere Rechtsgebiete
Baurecht
Familienrecht
Erbrecht
Gewerblicher Rechtsschutz
FAQ – Arbeitsvertrag prüfen lassen
Nein, ein gesetzlicher Anspruch auf eine Abfindung bei einem Aufhebungsvertrag besteht in der Regel nicht. Die Abfindung wird individuell zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ausgehandelt. Oft hängt die Höhe von Faktoren wie Betriebszugehörigkeit, Position im Unternehmen oder Sozialplänen ab.
Zunächst sollten Sie Ihre Rechte und die Rechtslage klären. Eine gute Vorbereitung umfasst die Analyse Ihrer Position im Unternehmen und Ihrer Ansprüche. Als Anwälte unterstützen wir Sie gern und stehen Ihnen mit professionellen Ratschlägen zur Seite.
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, einen Aufhebungsvertrag zu unterschreiben. Es ist wichtig, dass Sie den Vertrag sorgfältig prüfen lassen, bevor Sie zustimmen. Eine voreilige Unterschrift kann Nachteile mit sich bringen, wie etwa den Verzicht auf eine Abfindung bei einem Aufhebungsvertrag.