Bankrecht
FUNK.TENFELDE.
Ihr kompetenter Partner für Bankrecht in Osnabrück
Ein gutes Verhältnis zwischen Kunde und Bank spielt für beide Seiten eine wichtige Rolle. Und zwar unabhängig davon, ob der Geschäftsabwickelnde ein Unternehmer oder eine Privatperson ist. Banken sehen sich darüber hinaus einer zunehmenden Regulierung der Geschäftstätigkeiten ausgesetzt, auf die unter der Beachtung von rechtlichen Aspekten reagiert werden muss. Um derartige und weitere bankrechtliche Sachverhalte kompetent zu lenken, bedarf es einer sachgerechten Beratung und Vertretung. Und genau diese finden Sie bei FUNK.TENFELDE – Die Experten für Bankrecht in Osnabrück.
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Was uns von anderen Anwälten für Bankrecht in Osnabrück unterscheidet
Als Rechtsanwälte für Bankrecht in Osnabrück verfügen wir über ein umfangreiches Know-how und eine jahrelange Erfahrung auf diesem Rechtsgebiet. Diese Aspekte sind essentiell für Entscheidungsfindungen aller Art – sei es die Finanzierung eines Unternehmens, die rechtliche Bewertung notleidender Kapitalanlagen oder Schadensersatzansprüche gegen Anlageberater, Initiatoren usw. Doch mit geballtem Wissen ist es längst nicht getan! Denn kein im Bankrecht tätiger Anwalt kennt alle Anlagemodelle, sodass zum Teil eine umfangreiche Recherche zu den konkreten Hintergründen eines Falls erforderlich ist. Diese Recherche umfasst sowohl die Prüfung der Vertragsgrundlagen, als auch die Beleuchtung der Ereignisse sowie die der beteiligten Parteien.
Jeder Fall im Bankrecht ist einzigartig
Schnell wird klar: Ein Experte für Bankrecht in Osnabrück muss viel mehr leisten als Paragraphen auswendig zu kennen. Darüber sind wir uns bewusst, weshalb sich unsere Fachanwälte kontinuierlich fortbilden. Für Sie bedeutet das eine sachgerechte, auf den Einzelfall bezogene Betreuung. Als Rechtsanwälte für Bankrecht in Osnabrück analysieren wir Ihre rechtliche Situation und wägen Ihre Chancen und Risiken ab. So kann eine auf Sie zugeschnittene Strategie entwickelt werden.
Und um unnötige Belastungen zu vermeiden, versuchen wir immer erst, eine alternative Lösung zum Gerichtsverfahren zu finden, indem Konflikte mit der anderen Partei vermieden werden. Ist das nicht möglich, können Sie sich natürlich auch vor Gericht voll auf das Know-how und die jahrelange Erfahrung unserer Rechtsanwälte für Bankrecht in Osnabrück verlassen.
Gut zu wissen: Als Anwälte für Bankrecht kennen wir sowohl die Sichtweise von Bankkunden als auch die der Kreditinstitute. Wir bieten also beste Voraussetzungen, um einen Interessenausgleich zwischen beiden Parteien zu erreichen und eine angemessene und zugleich realistische Lösung zu entwickeln.
Anlageberatung, Privatbankrecht und Co. – als Fachanwälte für Bankrecht in Osnabrück stehen wir Ihnen bei jeglichen Anliegen zur Seite
Ein Schwerpunkt unserer im Bankrecht tätigen Fachanwälte ist das Kapitalanlagerecht. Geschädigte Kapitalanleger wenden sich an FUNK.TENFELDE, um die Schäden so gering wie möglich zu halten und Forderungen bewerten sowie durchsetzen zu lassen. Des Weiteren gehören die folgenden Bereiche zu unseren Fachgebieten:
- Anlageberatung (Anlagevermittlung, freie Anlageberater und freie Anlagevermittler, Verjährung von Schadensersatzansprüchen, …)
- Bankprivatrecht (Bankvertrag, Allgemeine Geschäftsbedingungen von Banken und Sparkassen, Auskunfts- und Rechenschaftspflichten, Verzinsung, …)
- Banksteuerrecht (Besteuerung des privaten Kapitalanlegers, Besteuerung von Kapitalvermögen, Leasing im Steuerrecht u.v.m.)
- Bürgschaft (Eingehung und Beendigung, Haftungsumfang, …)
- Kapitalmarktrecht (u.a. Finanzprodukte wie offene und geschlossene Fonds, Depotgeschäfte, Wertpapierhandelsrecht, Investmentrecht)
- Kreditvertragsrecht (Darlehensvertrag, Verbraucherdarlehensvertrag, Gesellschafterkredit u.v.m.)
- Kreditsicherung (Grundschuld, Hypothek, Pfandrecht, Verwertung von Kreditsicherheiten, Unwirksamkeitsgründe, …)
- Spareinlagen (z.B. Laufzeit, Kündigung, Verzinsung)
- Vermögensverwaltung (Pflichten des Vermögensverwalters, Schadenersatzansprüche, …)
- Verwertung und Vollstreckung (Zwangsmaßnahmen des Kreditinstituts, gerichtliche Abwehrmaßnahmen, Verhandlungen mit der Bank, Ablösung von Sicherheiten u.v.m.).
Beachten Sie, dass es sich hierbei lediglich um einen Auszug unserer Beratungsangebote zum Bankrecht handelt. Für weitere Informationen nehmen Sie gerne jederzeit Kontakt zu uns auf! Wir beraten Sie umfassend und stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite – ob außergerichtlich oder vor Gericht.