Baurecht
FUNK.TENFELDE
Ihre Kanzlei für Baurecht in Osnabrück
Die Baubranche gewinnt in Deutschland zunehmend an Bedeutung, sowohl Privatinvestoren als auch Firmen investieren immer mehr in Gebäude und Wohnkomplexe. Das ist u.a. auf die allgemeine Wohnungsnot zurückzuführen. Entsprechend gibt es auch immer mehr Auflagen und zwar sowohl im privaten als auch im unternehmerischen Bereich. So wurde das entsprechende Recht zum ersten Januar 2018 umfassend reformiert, um den Interessenausgleich zwischen Bauherrn, Bauunternehmen und Architekten zu verbessern. Allerdings ist es gar nicht so leicht, den Überblick über die Reformen bzw. über den Bereich im Allgemeinen zu behalten. Und genau hier kommen wir als Anwälte für Baurecht in Osnabrück ins Spiel!
Die Rechtsanwälte von FUNK.TENFELDE beraten Sie umfassend und stehen Ihnen in allen Belangen zur Seite, damit Sie es schaffen, Ihre persönlichen als auch Ihre wirtschaftlichen Interessen durchzusetzen.
Das Baurecht wird allgemein in das private und das öffentliche Baurecht unterteilt. Ersteres legt den Schwerpunkt auf die Beziehungen zwischen dem Auftraggeber eines Bauwerks und den planenden sowie den durchführenden Beteiligten. Letzteres ist hingegen ein Teilgebiet des besonderen Verwaltungsrechts und regelt jene Teile des öffentlichen Rechts.
Im privaten Baurecht, Immobilienrecht und Architektenrecht vertreten unsere Anwälte mittelständische Bauunternehmen, Handwerksbetriebe, Architekten, private Bauherren und Kommunen.
Ein Schwerpunkt unserer anwaltlichen Leistungen liegt auf der Beratung unserer Mandanten vor Abschluss von Verträgen sowie auf der baubegleitenden Betreuung, insbesondere zur Vermeidung von langwierigen Prozessen bei aufgetretenen Baumängeln. Ferner übernehmen wir als Rechtsanwälte in Osnabrück die Prozessvertretung von Bauunternehmern, Architekten und Igenieuren bei der Durchsetzung ihrer Werklohn- und Honoraransprüche und bei der Abwehr von Mängelgewährleistungs- und Haftpflichtprozessen.
Unsere Kanzlei betreut am Bau beteiligte Personen sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich. Ebenso stehen wir Ihnen vor Behörden sowie in internationalen Angelegenheiten zur Seite.
Sie möchten mehr erfahren?
Dann kontaktieren Sie uns direkt für eine erste Beratung!
Oder Rufen Sie uns direkt an
Unsere Schwerpunkte als Anwälte für Baurecht in Osnabrück
Nicht nur Bauherrn und Architekten, sondern auch Bauunternehmen und Ingenieure gehören zu unseren Mandanten. Sie können sich u.a. mit den folgenden Anliegen an unsere Anwälte für Baurecht in Osnabrück wenden:
- Bauplanungsrecht und Baugenehmigung
- Beratung bei Grundstückskaufverträgen sowie bei Wohnungseigentumsverträgen
- Beratung bei Architekten- und Ingenieurverträgen
- Bauträgerrecht
- Baubegleitung sowie Nachtragsmanagement
- Bauabnahme
- Sicherheiten am Bau
- Durchsetzung bzw. Abwehr von Werklohnforderungen und Honorarforderungen nach HOAI
- Mängelhaftung bei VOB/B- und BGB-Verträgen
Beachten Sie, dass es sich hierbei lediglich um einen Ausschnitt unserer Leistungen handelt. Als Rechtsanwälte für Baurecht in Osnabrück besteht ein weiterer Schwerpunkt unserer Tätigkeit beispielsweise in der Schnittstelle zwischen dem Bau- und dem Insolvenzrecht. Schließlich ist mit der Baubranche ein verhältnismäßig hohes Insolvenzrisiko verbunden.
Sie benötigen einen Anwalt für Baurecht?
Unsere Rechtsanwälte für Baurecht analysieren in Zusammenarbeit mit Ihnen die spezifische Situation sowie Ihre Chancen und Risiken. Auf diese Weise können wir eine auf Sie zugeschnittene Strategie entwickeln und Ihre Interessen bestmöglich vertreten. Dabei versuchen wir immer erst, eine außergerichtliche Lösung zu finden, indem wir Konflikte mit der gegenüberstehenden Partei vermeiden. Sollte das nicht möglich sein, können Sie sich natürlich dennoch voll und ganz auf unser geballtes Wissen verlassen.
Worauf warten Sie?
Nehmen Sie Kontakt zu uns auf und holen Sie sich weitere Informationen ein. Sofern Sie im Recht sind, werden wir als Anwälte für Baurecht in Osnabrück alles tun, um die zuständigen Instanzen davon zu überzeugen. Dafür stehen wir mit unserem Namen!
Übrigens: Mandanten, die noch keine anwaltliche Vertretung in Anspruch genommen haben, werden selbstverständlich unverbindlich telefonisch beraten, mit welchen Kosten bei unseren Leistungen zu rechnen ist. Das Honorar von Rechtsanwälten für Baurecht in Osnabrück ist gesetzlich geregelt und regelt sich nach dem RVG. Gegebenenfalls schließen wir mit Ihnen eine Vergütungsvereinbarung über ein Zeithonorar.