Kündigungsschutzklage

FUNK.TENFELDE.

Kündigungsschutzklage – durch uns kompetent vertreten

Unsere Arbeit ist ein integraler Bestandteil unseres Alltags. Ein Job bringt Stabilität und eine gewisse Sorglosigkeit, daher ist es für viele zunächst ein Schock, wenn eine Kündigung ausgehändigt oder ausgesprochen wird. Besonders wenn Sie das Gefühl haben, dass eine Kündigung ungerechtfertigt ist, kann es sich lohnen, diese im Zuge einer Kündigungsschutzklage anzufechten.

Wir von der Kanzlei FUNK.TENFELDE sind erfahrene Anwälte und kennen uns im Bereich des Kündigungsschutzes bestens aus. Wenn Sie daher juristische Unterstützung suchen, sind wir für Sie da. Kommen Sie einfach auf uns zu und wir besprechen mit Ihnen alle Details zu Ihrer Kündigungsschutzklage in unserer Kanzlei in Osnabrück.

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Kündigung bekommen – was ist nun zu tun?

Nach dem Erhalt einer Kündigung sind viele Arbeitnehmer zunächst geschockt oder verärgert. Wichtig ist es, dass Sie trotz allem Ruhe bewahren, denn eine Kündigung ist nicht immer rechtens. Mit der Möglichkeit einer Kündigungsschutzklage erlaubt es der Gesetzgeber, dem Arbeitnehmer rechtlich gegen eine Kündigung vorzugehen. Unsere Anwaltskanzlei in Osnabrück ist im Umgang mit solchen Rechtsstreitigkeiten äußerst erfahren und unterstützt Sie daher gern, im Falle einer unrechtmäßigen Kündigung .

Bevor Sie jedoch eine Kündigungsschutzklage einreichen, empfehlen wir Ihnen folgende Schritte zu beachten:

  • Prüfen Sie, ob die Kündigung schriftlich erfolgt ist und alle notwendigen Informationen enthält.
  • Beachten Sie die Klagefrist: Nach § 4 Kündigungsschutzgesetz (KSchG) haben Sie nur drei Wochen Zeit, um eine Kündigungsschutzklage einzureichen.
  • Holen Sie sich Rechtsberatung: Als Anwälte im Bereich des Arbeitsrechts sind wir Ihr idealer Ansprechpartner für alle Fragen rund um die Kündigungsklage.

Eine schnelle Reaktion ist essentiell, da die Klagefrist bei einer Kündigung strikt eingehalten werden muss. Versäumen Sie diese Frist, gilt die Kündigung als rechtswirksam.

Warum eine Kündigungsschutzklage einreichen?

Arbeitnehmer, die eine Kündigung erhalten, sind in Deutschland nicht mittellos. Die sogenannte Kündigungsschutzklage dient dazu, die Rechtmäßigkeit der Kündigung gerichtlich überprüfen zu lassen. Als Anwälte für Arbeitsrecht aus Osnabrück berufen wir uns hier auf das deutsche Kündigungsschutzgesetz.

Das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) ist ein zentraler Baustein im deutschen Arbeitsrecht und regelt die Voraussetzungen, unter denen eine Kündigung wirksam ist. Grundsätzlich gilt es für Betriebe mit mehr als zehn Mitarbeitern und für Arbeitnehmer, die mindestens sechs Monate im Unternehmen beschäftigt sind. Damit wird dieses Gesetz zu einem zentralen Baustein einer jeden Kündigungsschutzklage.

Wichtige Aspekte des KSchG sind:

  • Eine Kündigung muss sozial gerechtfertigt sein, also auf betriebliche, personenbedingte oder verhaltensbedingte Gründe gestützt werden.
  • Sonderkündigungsschutz gilt für bestimmte Arbeitnehmergruppen, wie Schwangere oder Schwerbehinderte.

Selbstverständlich muss im Einzelfall immer geprüft werden, welche Faktoren für Ihre spezifische Situation eine Rolle spielen. Hier profitieren Sie von unserer Expertise, denn wenn Sie eine Kündigung erhalten haben und sich nun fragen, was zu tun ist, finden wir eine Antwort!

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Warum es sich lohnt wegen einer Kündigung einen Anwalt für Arbeitsrecht einzuschalten

In unserer Kanzlei in Osnabrück wissen wir, die Gründe für eine Kündigungsschutzklage sind vielfältig. Zwei äußerst häufige sind die Aussichten auf Weiterbeschäftigung und die Abfindung , die vom Arbeitgeber gezahlt werden kann.

Als Anwälte im Arbeitsrecht bieten wir fachliche Expertise, sowie praktische Unterstützung in jeder Phase des Verfahrens. Zu unseren Leistungen bei einer Kündigungsschutzklage gehören:

  • Prüfung der formellen Korrektheit der Kündigung:
    • Wir prüfen Ihre Kündigung auf eventuelle Formfehler, die Sie bei einer Kündigungsschutzklage unterstützen
  • Identifikation von Verstößen gegen das Kündigungsschutzgesetz :
    • Dank unserer langjährigen Expertise machen wir Verstöße ausfindig und bauen unser weiteres Vorgehen auf diesen Erkenntnissen auf.
  • Entwicklung einer individuellen Strategie:
    • Wir unterstützen Sie sowohl bei außergerichtlichen Einigungen als auch bei Prozessen und übernehmen die Korrespondenzen mit der Gegenseite.

    Auf diese Weise übernehmen wir von der Kanzlei FUNK.TENFELDE Ihre Rechtsberatung bei einer Kündigung. Mit der richtigen Unterstützung wahren Sie Ihre Rechte und erzielen eine faire Lösung. Handeln Sie schnell und setzen Sie bei Ihrer Kündigungsschutzklage auf Professionalität, um Ihre Interessen bestmöglich zu vertreten. Und wenn Ihr Arbeitgeber Sie von einem Aufhebungsvertrag in Osnabrück überzeugen will, unterstützen wir Sie auch hier und beraten Sie umfassend.

Weitere Rechtsgebiete

Baurecht

Familienrecht

Erbrecht

Gewerblicher Rechtsschutz

FAQ zu Kündigungsschutzklagen

Nach einer Kündigung sollten Sie die folgenden Dokumente bereithalten, damit wir uns optimal mit dieser auseinandersetzen können:

  • Das Kündigungsschreiben selbst
  • Ihren Arbeitsvertrag
  • Eventuell erhaltene Abmahnungen
  • Lohnabrechnungen der letzten Monate
  • Schriftwechsel mit Ihrem Arbeitgeber, der die Kündigung betrifft

Ja, Sie können auch ohne Rechtsschutzversicherung eine Kündigungsschutzklage einreichen. Falls Sie die Kosten nicht selbst tragen können, haben Sie die Möglichkeit, Prozesskostenhilfe zu beantragen. Beachten Sie jedoch, dass diese nur gewährt wird, wenn Ihre finanziellen Mittel begrenzt sind und die Klage hinreichende Erfolgsaussichten hat.

Versäumen Sie die Klagefrist von drei Wochen, gilt die Kündigung in der Regel als rechtswirksam. In Ausnahmefällen können Sie eine sogenannte „Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand“ beantragen, wenn Sie nachweisen können, dass Sie unverschuldet an der rechtzeitigen Einreichung der Klage gehindert waren. Für eine Kündigungsschutzklage lohnt sich in jedem Fall jedoch schnelles und effizientes Handeln.