Notar
FUNK.TENFELDE.
Notar in Osnabrück
Herzlich willkommen bei der Kanzlei FUNK.TENFELDE. Wollen Sie eine Immobilie kaufen oder eine GmbH gründen und suchen nach einem kompetenten Notar in Osnabrück? Ganz gleich, was Ihr Anliegen ist – FUNK.TENFELDE. ist der richtige Ansprechpartner für Sie, wenn Sie einen Notar in Osnabrück suchen. Neben der Vielzahl unserer anwaltlichen Beratungsleistungen bieten wir Ihnen auch andere Dienstleistungen als Notar in Osnabrück und Umgebung an.
Seit dem Jahr 2022 ist mit Rechtsanwalt Moritz Gallenkamp wieder ein Notar in unserer Kanzlei tätig und setzt nach dem Tod von Dr. Ulrich Funk eine langjährige Tradition im Interesse der Rechtssuchenden in unserem Büro fort.
Erfahren Sie mehr über unsere Tätigkeiten und bei welchen anderen Angelegenheiten Sie sich an unseren Notar in Osnabrück wenden können.
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Ich bin Ihr Notar in Osnabrück
Der Notar übt ein öffentliches Amt aus und ist dabei unabhängig und zur Neutralität den Beteiligten gegenüber verpflichtet. In Niedersachsen gibt es die sogenannten Anwaltsnotare. Der Rechtsanwalt übt neben seinem Beruf des Rechtsanwaltes noch das Amt des Notars aus. Während es die Aufgabe des Rechtsanwalts ist, die Interessen seiner Mandanten zu vertreten, so ist es die Aufgabe des Notars das Amt neutral gegenüber den Beteiligten auszuüben. Daher darf ein Notar nicht gleichzeitig in einer rechtlichen Angelegenheit auch als Rechtsanwalt einer Vertragspartei tätig sein.
Als unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes sind dem Notar hoheitliche Befugnisse zur vorsorgenden Rechtspflege erteilt. Damit soll er eine präventive Rechtskontrolle ausüben und Urkunden erteilen, deren Beweiskraft gegenüber Gerichten bindend ist und welche auch unmittelbar vollstreckbar sind.
Notar in Osnabrück
Notare sind Juristen mit Qualifikationen und besonderen Erfahrungen, die sich um den Schutz der Unerfahrenen, der Rechtssicherheit und den Rechtsfrieden kümmern. Sie durchlaufen eine Ausbildung, die sich über mehrere Jahre erstreckt und erlernen dort nicht nur fachliche Qualifikationen, sondern auch soziale Kompetenz in Verhandlungssituationen. Erst mit Abschluss der ersten und zweiten juristischen Staatsprüfung werden Notare vom jeweiligen Ministerium der Justiz nach dem deutschen Richtergesetz zu solchen ernannt. Moritz Gallenkamp als Ihr Notar in Osnabrück untersteht, wie alle Notare der Dienstaufsicht des Präsidenten des jeweiligen Landgerichts und jeweiligen Oberlandesgerichts, die regelmäßig die Ausführung des Amtes untersuchen. In den dienstrechtlichen Vorschriften unterliegen sie der Disziplinargewalt der jeweiligen Landesjustizverwaltung und agieren stets sachlich und persönlich unabhängig. Ihr Notar in Osnabrück ist allein dem Gesetz unterworfen.
Notar in Osnabrück – Unterschied zwischen notarieller Beurkundung und notarieller Beglaubigung
In der notariellen Beglaubigung wird ausschließlich die Echtheit einer Unterschrift oder Kopie zum Original bestätigt. Nicht geprüft wird dabei der Inhalt des unterschriebenen Dokuments.
Bei der notariellen Beurkundung hingegen wird der gesamte Inhalt eines oder mehrerer Dokumente geprüft. Der Notar liest den anwesenden Personen das Dokument vor und klärt alle Parteien unabhängig über ihre Rechte und Pflichten auf.
Der Notar bestätigt zum einen, dass ein Beteiligter eine Erklärung abgegeben hat (Beweisfunktion), aber ebenso ist er verpflichtet, alle Anwesenden über die rechtlichen Folgen und insbesondere deren Risiken aufzuklären. Oftmals ist unser Notar in Osnabrück dabei auch an der Gestaltung der Dokumente beteiligt.
Die Schwerpunkte der Tätigkeit unseres Notars in Osnabrück sind die folgenden Rechtsgebiete (alphabetisch aufgelistet):
- Bauträgerrecht/Baurecht
Hierbei handelt es sich beispielsweise um die Beurkundung von Kaufverträgen über noch zu errichtende Immobilien. Ferner gehört es u.a. zur Tätigkeit des Notars an Teilungserklärungen mitzuwirken. - Ehe- und Familienrecht
Im Rahmen des Ehe- und Familienrechts beurkundet der Notar u.a. Eheverträge, Scheidungsfolgevereinbarungen und Adoptionen. - Erbrecht
Im Erbrecht werden seitens des Notars u.a. Testamente, Ehegattentestamente sowie Erbverträge, Erbscheinsanträge, Erbauseinandersetzungen und Teilungsvereinbarungen beurkundet bzw. beglaubigt. - Gesellschaftsrecht
Zur Tätigkeit des Notars im Gesellschaftsrecht gehört u.a. die Beurkundung von Gesellschaftsgründungen, Geschäftsanteilsveräußerungen, Gesellschafterversammlungen, Kapitalerhöhungen, die Unternehmensnachfolge, Umwandlung und Verschmelzung, Unternehmens- und Existenzgründung oder die Beglaubigung von Anmeldungen zum Handelsregister, wie die Abberufung oder Berufung eines Geschäftsführers oder der Änderung einer Gesellschafterliste. - Grundstücksrecht
Der Notar beurkundet u.a. Kaufverträge über Grundstücke und Wohnungen, Aufteilungen in Wohnungseigentum, Bestellung und Löschung von Grundschulden, Hypotheken oder persönlichen Dienstbarkeiten, wie dem Wohnungsrecht oder einem Nießbrauchrecht. - Schenkungsrecht
Der Notar beurkundet u.a. Schenkungen und Übertragungen von Grundbesitz und Gesellschaftsbeteiligungen, etwa im Wege vorweggenommener Erbfolge oder Schenkungsversprechen. - Vorsorgerecht
Im Rahmen der Vorsorge beurkundet der Notar Generalvollmachten, Vorsorgevollmachten oder Patientenverfügungen.
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